ALLE FORMULAIRE BETREFFEND SCHLECHTWETTER FINDEN SIE UNTER:

Schlechtwetterentschädigung (arbeit.swiss)

 

1) Ausfüllen des Formulars "Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall des Monats" mit anschliessender Zustellung an das Amt für den Arbeitsmarkt. Dieses Formular muss bis spätestens am 5. des Folgemonates beim Amt sein (es gilt das Datum des Poststempels).

Es muss ein Formular pro Baustelle ausgefüllt werden und an den Kanton geschickt werden, wo sich die Baustelle befindet (in der Regel immer an das Amt für den Arbeitsmarkt des jeweiligen Kantons). Dieses Formular ist eine Anfrage, der Kanton wird anschliessend einen Entscheid fällen. (Formular 716.500)

2) Folgende Dokumente ausfüllen und Ihrer zuständigen Arbeitslosenkasse innerhalb einer Frist von 3 Monaten zustellen:

- Antrag auf Schlechtwetterentschädigung (Formular 716.502)
- Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden. Zwingend müssen auf diesem Formular Name, Vorname, Unterschrift sowie die AHV-Nummer des betroffenen
   Mitarbeiters vorhanden sein. (Formular 716.507.1)
- Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle (Formular 716.503)
- Excel-Tabelle mit den Grunddaten der Firma und den betroffenen Mitarbeitern (Formular 716.503, Excel)
- Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung (Formular 716.505)

Das komplette Dossier an Ihre Arbeitslosenkasse weiterleiten. Die einzureichenden Unterlagen sind:

- Entscheid der Kantonalen Behörde
- alle Formulare
- eine Bestätigung der Überstunden
- Arbeitszeitkalender

Firmen, welche Hilfe benötigen, können auf Wunsch mit der Arbeitslosenkasse einen Termin vereinbaren, um diese Dokumente ausfüllen. Die Firma muss die benötigten Dokumente zur Verfügung stellen.

AVIG-Praxis SWE (Arbeitslosenversicherungsgesetz Schlechtwetter)