Nur gültig für den Bereich des Bauhauptgewerbes (Rohbau)
 


Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeit


Für Abweichungen vom Arbeitsgesetz (Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) muss vor Arbeitsbeginn unbedingt eine Bewilligung des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) eingeholt werden. 

Der Antrag muss dem Sekretariat der PBKF per Mail zugestellt werden, das ihn an das AMA weiterleitet. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Arbeitsbeginn übermittelt werden.