Die Paritätische Berufskommission Freiburg des Bauhauptgewerbes ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Sitz des Vereins befindet sich in Courtaman, in den Räumlichkeiten des Freiburgischen Baumeisterverbands, Route de l'Industrie 71.

Die Statuten wurden von den Vereinsmitgliedern unterzeichnet. Es sind dies folgende Vereine:


als Arbeitgebervertreter:

- der Schweizerische Baumeisterverband

- der Freiburgische Baumeisterverband


als Arbeitnehmervertreter:

- die Gewerkschaft UNIA

- die Gewerkschaft SYNA

Die Hauptaufgabe der PBKF besteht darin, die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Landesmantelvertrags für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) und des lokalen GAV des Kantons Freiburg zu überprüfen und sicherzustellen. 

Der lokale GAV gilt für die unterzeichnenden Parteien, d.h. die Mitgliedsunternehmen des Freiburgischen Baumeisterverbands (FBV). Diese Mitgliedsunternehmen des FBV sind ebenfalls dem Fribourgfonds-Bau angeschlossen.