Der lokale GAV des Kantons Freiburg sieht einen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag vor, der zur Finanzierung eines Freiburger Sozialfonds namens Friburgfonds-Bau (FFB) bestimmt ist.

Durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezweckt der FFB, die Berufsbildung der Arbeitnehmer im Baugewerbe zu fördern und zu finanzieren. Er dient auch zur Finanzierung der Kosten für die Umsetzung von Tarifverträgen oder in gewissem Umfang für die Gewerkschaften zur Rückerstattung der Beiträge, die von den Gewerkschaftsmitgliedern gezahlt wurden.

Ausbildungsbeihilfen werden für die Ausbildung zum Polier und für die Ausbildung zum Bauführer in einer anerkannten Schule gezahlt. Das Formular für diese verschiedenen Anträge ist beim Sekretariat erhältlich.

Der Fonds honoriert auch Personen, die eine Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder Personen, die ein EFZ nach Art. 32 BBV erworben haben.

Leistungsreglement FFB