Nur gültig für den Bereich des Bauhauptgewerbes (Rohbau)
 


Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeit


Für Abweichungen vom Arbeitsgesetz (Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) muss vor Arbeitsbeginn unbedingt eine Bewilligung des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) eingeholt werden. 

Der Antrag muss dem Sekretariat der PBKF per Mail an secretariat (at) cppf-pbkf.ch zugestellt werden, das ihn an das AMA weiterleitet. Der Antrag muss mindestens 4 Werktage vor Arbeitsbeginn übermittelt werden.