Nur gültig für den Bereich des Bauhauptgewerbes (Rohbau)
Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Für Abweichungen vom Arbeitsgesetz (Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) muss vor Arbeitsbeginn unbedingt eine Bewilligung des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) eingeholt werden.
Der Antrag muss dem Sekretariat der PBKF per Mail an secretariat (at) cppf-pbkf.ch zugestellt werden, das ihn an das AMA weiterleitet. Der Antrag muss mindestens 4 Werktage vor Arbeitsbeginn übermittelt werden.