Wenn aufgrund der Wetterlage nicht mehr gearbeitet werden kann, müssen die Ausfallstunden so verwaltet werden, dass der finanzielle Verlust auf ein Minimum reduziert werden kann, wobei die geltenden Regeln einzuhalten sind.

Ist der Unterbruch von relativ kurzer Dauer (weniger als eine Woche), ist es möglich, den Arbeitszeitkalender anzupassen. Ausfallstunden werden berücksichtigt und es wird geplant, wie sie nachzuholen sind. Genaue Regeln sind jedoch im LMV festgelegt.

Dauert der Unterbruch länger, ist es ratsam, bei der Arbeitslosenversicherung einen Antrag auf Schlechtwetterentschädigung zu stellen. Die vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung herausgegebene Broschüre wird Ihre Fragen beantworten.

Alle Informationen über die Schlechtwetterentschädigung und die Formulare finden Sie den Websites des Amts für den Arbeitsmarkt des Kantons Freiburg (AMA) und arbeit.swiss.

 

WICHTIG:  Bitte beachten Sie auch die Erklärungen im Schreiben des AMA vom 13. November 2023: Informationen zu Arbeitsausfällen infolge schlechten Wetters 

AVIG-Praxis SWE (Arbeitslosenversicherungsgesetz Schlechtwetterentschädigung)