Verfahren zum Erhalt des Berufsausweises
Ziel des Berufsausweises ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eine wirksamere und vereinfachte Kontrolle der Arbeitnehmer auf den Baustellen.
Die Paritätische Berufskommission Freiburg des Bauhauptgewerbes (PBKF), die Gewerkschaften (UNIA und SYNA) und der Freiburgische Baumeisterverband (FBV) beteiligen sich an der Umsetzung dieses Berufsausweises.
Im folgenden Verfahren werden die verschiedenen Schritte zur Erlangung eines Berufsausweises für Ihre Mitarbeiter beschrieben und Sie erfahren, wer daran beteiligt ist und welche Formulare/erläuternden Dokumente zu verwenden sind.
1) Antrag ausfüllen (Unternehmen)
A. Die folgenden Dokumente ausfüllen, unterzeichnen und der PBKF zustellen:
- Beitrittsantrag zum Berufsausweis Anhang 2
- Durchführungsverordnung bezüglich Berufsausweises Anhang 3
Bemerkung: Zu diesem Zeitpunkt kann bereits damit begonnen werden, die unter Punkt 3A aufgeführten Informationen zusammenzutragen.
2) Antrag bearbeiten (PBKF)
A. Überprüfung der erhaltenen Informationen.
B. Validierung des Beitrittsantrags durch die PBKF.
C. Die PBKF wird eine Lohnbuchkontrolle durchführen.
3) Ausweis beantragen (Unternehmen)
A. Die folgenden Informationen über die Mitarbeiter zusammentragen: Foto, Scan der Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern).
Die AHV-Kasse um den Nachweis bitten.
Wenn das Unternehmen es für nötig hält, jeden Mitarbeiter einen Zusatz zum Arbeitsvertrag unterzeichnen lassen Anhang 1.
ACHTUNG: Ist das Bewilligungsdatum abgelaufen, muss die Bewilligung zunächst erneuert werden, bevor ein neuer Berufsausweis beantragt werden kann.
B. Für jeden Mitarbeiter ein Dossier vorbereiten, benannt mit der AHV-Nummer des Mitarbeiters und der PBKF per Mail zustellen. Jedes Dossier sollte wie folgt aussehen: Dokument Elemente für die Berufsausweise
4) Validierung des Ausweises (PBKF)
A. Überprüfung der Informationen jedes Mitarbeiters.
B. Validierung der vom Unternehmen erbrachten Dokumente.
C. Erstellen des Ausweises.
D. Zustellung des Ausweises an das Unternehmen.
5) Übergabe des Ausweises (Unternehmen)
A. Überprüfung der Informationen jedes Ausweises durch den Arbeitgeber.
B. Bei Fehlern auf dem Ausweis die PBKF kontaktieren.
C. Ist alles richtig, den Ausweis dem Mitarbeiter übergeben.
D. Im Falle der Nichteinhaltung der Verordnung kann der Ausweis sofort entzogen oder gesperrt werden.
Für jeden neuen Mitarbeiter muss ein neuer Berufsausweis beantragt werden. Bei Austritt eines Mitarbeiters ist der jeweilige Ausweis der PBKF zurückzusenden.
Bei Fragen oder für weitere Auskunft wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der PBKF per Mail oder per Telefon 026 460 86 23.