Verfahren zum Erhalt des Berufsausweises

 

Ziel des Berufsausweises ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eine wirksamere und vereinfachte Kontrolle der Arbeitnehmer auf den Baustellen.

Die Paritätische Berufskommission Freiburg des Bauhauptgewerbes (PBKF), die Gewerkschaften (UNIA und SYNA) und der Freiburgische Baumeisterverband (FBV) beteiligen sich an der Umsetzung dieses Berufsausweises. 

Im folgenden Verfahren werden die verschiedenen Schritte zur Erlangung eines Berufsausweises für Ihre Mitarbeiter beschrieben und Sie erfahren, wer daran beteiligt ist und welche Formulare/erläuternden Dokumente zu verwenden sind.

Für jeden neuen Mitarbeiter muss ein neuer Berufsausweis beantragt werden. Bei Austritt eines Mitarbeiters ist der jeweilige Ausweis der PBKF zurückzusenden.

Bei Fragen oder für weitere Auskunft wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der PBKF per Mail oder per Telefon 026 460 86 23.