Der Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) legt die Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsdauer fest.

Gemäss Art. 25 Abs. 1 LMV erstellen die lokalen paritätischen Berufskommissionen einen sektionalen Arbeitszeitkalender, den sie den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mitteilen.

Nachstehend finden Sie die verschiedenen Vorlagen für den Kalender. Bitte verwenden Sie für die Darstellung ausschliesslich diese Vorlagen.

 

2025-2026

katholischreformiertkatholisch blankoreformiert blanko

2024-2025

katholischreformiertkatholisch blankoreformiert blanko

2023-2024 / 16 Monate

katholisch

   

2023

katholischreformiert  

2022

katholischreformiert  

2021

katholischreformiert  

2020

katholischreformiert  

2019

katholischreformiert