Der Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) legt die Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsdauer fest.

Gemäss Art. 25 Abs. 1 LMV erstellen die lokalen paritätischen Berufskommissionen einen sektionalen Arbeitszeitkalender, den sie den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mitteilen.

Nachstehend finden Sie die verschiedenen Vorlagen für den Kalender 2024-2025. Bitte verwenden Sie für die Darstellung ausschließlich diese Vorlagen.

 

2024 - 2025

katholischreformiertkatholisch blankoreformiert blanko

2023-2024 / 16 Monate

katholisch

   

2023

katholischreformiert  

2022

katholischreformiert  

2021

katholischreformiert  

2020

katholischreformiert  

2019

katholischreformiert