Allgemeines
Im Bauwesen werden die Löhne national im Rahmen von paritätischen Verhandlungen vereinbart. Minimallöhne werden pro Zone festgelegt. Für den Kanton Freiburg entsprechen alle Minimallöhne der blauen Zone, mit Ausnahme des Stundenlohns der Klasse C, welcher in der roten Zone liegt (siehe Anhang 9 LMV).
Löhne 2026
Für 2026 ist keine Anpassung der Effektivlöhne vorgesehen. Die Mindestlöhne müssen jedoch eingehalten werden.
Lohnauszahlung
Gemäss Art. 47 Abs. 2 LMV wird der Lohn monatlich bargeldlos auf ein Gehaltskonto entrichtet. Barzahlungen haben keine befreiende Wirkung.
Chronologischer Überblick inkl. Löhne der Beilagen 13 und 17
Siehe zusammenfassendes Dokument