Allgemeines
Im Bauwesen werden die Löhne national im Rahmen von paritätischen Verhandlungen vereinbart. Minimallöhne werden pro Zone festgelegt. Für den Kanton Freiburg entsprechen alle Minimallöhne der blauen Zone, mit Ausnahme des Stundenlohns der Klasse C, welcher in der roten Zone liegt (siehe Anhang 4 LMV).
Löhne 2026
Für 2026 ist keine Anpassung der Effektivlöhne vorgesehen. Die Mindestlöhne müssen jedoch eingehalten werden.
Lohnauszahlung
Gemäss Art. 44 LMV wird der Lohn monatlich, in der Regel per Ende Monat bargeldlos (d.h. auf ein Lohnkonto) entrichtet; Barzahlungen haben keine befreiende Wirkung. Arbeitnehmende haben – unabhängig ihrer Entlöhnungsart – Anspruch auf eine monatliche, detaillierte Lohnabrechnung, welche neben dem Lohn auch eine Abrechnung der gearbeiteten Stunden zu enthalten hat.
Chronologischer Überblick inkl. Löhne der Beilagen 13 und 17
Siehe zusammenfassendes Dokument