Der Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) legt die Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsdauer fest.

Gemäss Artikel 25 Abs. 1 LMV erstellen die lokalen paritätischen Berufskommissionen einen sektionalen Arbeitszeitkalender, den sie den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mitteilen.

Sie finden nachstehend die Vorlagen des Kalenders 2023-2024. Die Form und Struktur der Kalender ab 2023 hat sich im Vergleich zu den Vorjahren geändert, um eine einheitliche Form der Kalender zu erzielen. Bitte verwenden Sie von nun an nur noch diese Vorlagen. 

Die Unternehmen, die einen Kalender im Excel-Format wünschen, können diesen beim Sekretariat der Kommission anfordern.

 

2023-2024 / 16 Monate

katholisch

 

2023

katholisch

reformiert 

2022

katholisch

reformiert

2021

katholisch

reformiert

2020

katholisch

reformiert

2019

katholisch

reformiert


Der betriebliche Arbeitszeitkalender des betroffenen Jahres - mit Briefkopf der Unternehmung -  ist der paritätischen Berufskommission bis Mitte Mai zuzustellen. Unterlässt der Betrieb die Erstellung und Bekanntgabe eines Arbeitszeitkalenders an die Mitarbeitenden, gilt der sektionale Arbeitszeitkalender am Ort des Betriebes, welchen die lokalen paritätischen Berufskommissionen jährlich erstellen.