GAV Freiburg

Die Mitglieder des Freiburgischen Baumeisterverbands (FBV) müssen den Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes des Kantons Freiburg (GAV Freiburg) einhalten.

Weiter müssen die Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV), und somit auch die FBV-Mitglieder, andere, nicht allgemeinverbindlich erklärte Verträge befolgen. Es handelt sich um:

Diese Verträge sind auf der Website des SBV zu finden.