GAV Freiburg

Die Mitglieder des Freiburgischen Baumeisterverbands (FBV) müssen den Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes des Kantons Freiburg (GAV Freiburg) einhalten.

Weiter müssen die Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV), und somit auch die FBV-Mitglieder, andere, nicht allgemeinverbindlich erklärte Verträge befolgen. Es handelt sich um:

- den Baukadervertrag und die Zusatzvereinbarung 23 vom 27. Januar 2023

- den Bauführervertrag

Diese Verträge sind auf der Website des SBV zu finden.