Allgemeines


Im Bauwesen werden die Löhne national im Rahmen von paritätischen Verhandlungen vereinbart. Minimallöhne werden pro Zone festgelegt. Für den Kanton Freiburg entsprechen alle Minimallöhne der blauen Zone, mit Ausnahme des Stundenlohns der Klasse C, welcher in der roten Zone liegt (siehe Anhang 9 LMV).

 

Lohnerhöhungen 2023 - Erklärungen

 

Effektivlöhne:

Per 1. Januar 2023 wird der Effektivlohn aller dem LMV unterstellten Mitarbeiter um CHF 150.00 pro Monat (CHF 0.85/Stunde) erhöht, unter der Voraussetzung, dass der Mitarbeiter im Jahr 2022 mindestens 6 Monate in einem dem LMV unterstellten Unternehmen gearbeitet hat und "voll leistungsfähig" ist. Art. 45 LMV erklärt die Definition von voll leistungsfähig (betrifft nicht die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall).

Die bereits per 1. Juli 2022 vereinbarten Lohnerhöhungen können per 1. Januar 2023 auf die oben erwähnte Lohnerhöhung übertragen werden.

Basislöhne:

Per 1. Januar 2023 werden die Basislöhne um CHF 100.00 erhöht. Nachfolgend die gemäss Art. 41 LMV geltenden Basislöhne (der Stundenlohn wird mit folgender Formel berechnet: 2112 : 12 = 176).

 

Lohnklasse

 Monatslöhne

01.01.2023

Stundenlöhne

01.01.2023

V

6'340.00

36.00

Q

5'813.00

33.05

A

5'608.00

31.85

B

5'238.00

29.75

C

4'737.00

*27.30

* Der Stundenlohn der Klasse C liegt in der roten Zone.

 

Lohnauszahlung: Gemäss Art. 47 Abs. 2 LMV, wird der Lohn monatlich bargeldlos auf ein Gehaltskonto entrichtet. Barzahlungen haben keine befreiende Wirkung.         

Chronologischer Überblick inkl. Löhne der Beilagen 13 und 17

Siehe zusammenfassendes Dokument